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Nach heftiger Kritik: Trump stoppt geplanten Livestream einer Hinrichtung

Oct 16, 2026  Twila Rosenbaum  6 views
Nach heftiger Kritik: Trump stoppt geplanten Livestream einer Hinrichtung

US-Präsident Donald Trump hat die geplante Liveübertragung einer Hinrichtung durch das amerikanische Militär gestoppt. Die Exekution des zum Tode verurteilten Attentäters Nidal Malik Hasan soll weiterhin am 3. Dezember auf dem Militärstützpunkt Fort Hood im Bundesstaat Texas stattfinden. Anders als zunächst angekündigt wird die Erschießung durch ein Erschießungskommando aber nicht im Internet übertragen. Trump begründete seinen Rückzieher auf seiner Plattform Truth Social mit Einwänden gegen eine öffentliche Darstellung des Todes. Viele sehr gute und wohlmeinende Menschen wollten nicht dabei zusehen, wie Hasan hingerichtet werde, erklärte der Präsident. Eine öffentliche Übertragung hätte nach Trumps Auffassung zwar eine abschreckende Wirkung haben können. Dennoch werde die Hinrichtung nicht live gezeigt. Den engsten Angehörigen der Opfer soll es auf Wunsch erlaubt sein, persönlich anwesend zu sein.

Trump stoppt Livestream nach heftiger Kritik

Die Entscheidung fiel nur wenige Tage, nachdem die Pläne für eine öffentliche Übertragung bekannt geworden waren. Trump hatte zuvor selbst argumentiert, eine Liveübertragung könne möglicherweise weitere Gewalttaten verhindern. Am Donnerstag erklärte er dann, viele Menschen wollten nicht mit ansehen, wie ein Mensch hingerichtet wird. Er respektiere diese Haltung. Die Hinrichtung bleibe dennoch angesetzt. Die Angehörigen der Opfer sollten die Möglichkeit erhalten, der Vollstreckung persönlich beizuwohnen. Damit versuchte der Präsident, sowohl seiner Linie als Befürworter der Todesstrafe treu zu bleiben als auch auf die breite öffentliche Kritik zu reagieren. Der Vorgang zeigt, wie stark das Thema Todesstrafe die amerikanische Öffentlichkeit auch Jahrzehnte nach der letzten militärischen Hinrichtung noch bewegt.

Hegseth wollte Hinrichtung öffentlich übertragen lassen

Die ursprünglichen Pläne hatte US-Verteidigungsminister Pete Hegseth am 8. Oktober bekannt gemacht. In einem Interview mit einem rechtskonservativen Sender kündigte er an, die Hinrichtung solle öffentlich stattfinden. Ein Pentagon-Vertreter bestätigte anschließend, dass die Exekution durch ein Erschießungskommando live übertragen werden solle. Hegseth begründete sein Vorhaben mit der abschreckenden Wirkung. Die Menschen müssten verstehen, dass solche Taten schwerwiegende Konsequenzen hätten, sagte er. Auch Trump hatte am vorangegangenen Samstag erklärt, eine Übertragung könne möglicherweise weitere Gewalttaten verhindern. Die Ankündigung löste in den USA allerdings parteiübergreifende Kritik aus. Selbst Vizepräsident JD Vance äußerte Zweifel und erklärte, er werde sich die Übertragung nicht ansehen. Die US-Bischofskonferenz sprach sich ebenfalls gegen das Vorhaben aus. Kritiker verwiesen auf die Würde des Menschen, die Gefahr einer medialen Hinrichtungsshow und die mögliche Traumatisierung von Angehörigen und Öffentlichkeit.

Erste Militärhinrichtung in den USA seit 65 Jahren geplant

Die geplante Hinrichtung wäre auch ohne Livestream ein historischer Einschnitt. Nach Angaben des Death Penalty Information Center hat das amerikanische Militär seit 1961 kein Todesurteil mehr vollstreckt. Eine Exekution durch ein militärisches Erschießungskommando gab es zuletzt während des Zweiten Weltkriegs. In der Geschichte der Vereinigten Staaten wurden militärische Todesurteile nur selten vollstreckt. Das Militärjustizsystem kennt zwar die Todesstrafe, doch die rechtlichen Hürden sind hoch. Der Präsident muss die Vollstreckung genehmigen. Danach gibt es weitere Überprüfungen und mögliche Rechtsmittel. Die letzte Hinrichtung eines Militärangehörigen lag Jahrzehnte zurück. Damals handelte es sich um einen Soldaten, der wegen Vergewaltigung und Mordversuch hingerichtet wurde. Seitdem hat sich die Rechtslage mehrfach geändert. Der Oberste Gerichtshof hat die Todesstrafe für bestimmte Gruppen und Delikte eingeschränkt. Im Militärbereich gilt jedoch weiterhin ein eigenes Regelwerk. Die geplante Erschießung von Hasan wäre daher nicht nur eine Vollstreckung nach langer Zeit, sondern auch ein Präzedenzfall für die heutige Militärjustiz.

Der Anschlag von Fort Hood 2009

Hasan war zum Zeitpunkt des Anschlags im November 2009 als Psychiater für die US-Armee tätig. Auf dem Militärstützpunkt Fort Hood eröffnete er in einem Gebäude, in dem sich Soldaten auf Auslandseinsätze vorbereiteten, das Feuer. Er tötete zwölf Soldaten und einen Zivilisten. Weitere 32 Menschen wurden verletzt. Der Anschlag gilt als einer der schwersten Angriffe auf einen Militärstützpunkt innerhalb der Vereinigten Staaten. Hasan begründete seine Tat später mit seiner Ablehnung der amerikanischen Militäreinsätze in Afghanistan und anderen muslimisch geprägten Ländern. 2013 verurteilte ihn ein Militärgericht wegen vorsätzlichen Mordes und versuchten Mordes zum Tode. Seit dem Anschlag ist er nach einer Schussverletzung von der Hüfte abwärts gelähmt und auf einen Rollstuhl angewiesen. Während des Verfahrens vertrat er sich zeitweise selbst. Das Urteil wurde in mehreren Instanzen überprüft. Die militärischen Rechtsmittel gelten inzwischen als ausgeschöpft. Dennoch kann Hasan nach Einschätzung von Rechtsexperten versuchen, sein Todesurteil vor zivilen Bundesgerichten überprüfen zu lassen.

Politische und gesellschaftliche Reaktionen

Die Ankündigung einer Liveübertragung hatte in den USA eine seltene parteiübergreifende Debatte ausgelöst. Konservative und liberale Kommentatoren äußerten Bedenken. Einige befürworteten die Todesstrafe grundsätzlich, lehnten aber eine öffentliche Zurschaustellung ab. Andere sahen in dem Vorhaben einen Versuch, politische Stärke zu demonstrieren. Vizepräsident JD Vance sagte, er werde sich die Übertragung nicht ansehen. Die US-Bischofskonferenz erklärte, eine öffentliche Hinrichtung widerspreche der Achtung vor dem Leben und könne die Gesellschaft weiter verrohen. Menschenrechtsorganisationen warnten vor den psychischen Folgen für Zeugen und Angehörige. Auch innerhalb des Militärs gab es Berichte über Unbehagen. Offiziere sollen befürchtet haben, dass eine Liveübertragung das Ansehen der Streitkräfte beschädigen könnte. Trump reagierte auf diese Stimmung mit seinem Rückzieher. Er versuchte zugleich, die Entscheidung nicht als grundsätzliche Ablehnung der Todesstrafe erscheinen zu lassen. Die Hinrichtung selbst bleibt geplant. Nur die öffentliche Übertragung wird es nicht geben.

Rechtliche Hürden und mögliche Verzögerungen

Ob der Termin am 3. Dezember tatsächlich eingehalten wird, hängt auch vom weiteren juristischen Verfahren ab. Obwohl die militärischen Rechtsmittel ausgeschöpft sind, kann Hasan sein Todesurteil noch vor zivilen Bundesgerichten überprüfen lassen. Nach Einschätzung des Death Penalty Information Center könnte dies die Vollstreckung auf unbestimmte Zeit verzögern. Bundesgerichte prüfen in solchen Fällen unter anderem, ob das Verfahren fair war, ob die Verteidigung ausreichend Gelegenheit hatte und ob die Todesstrafe unter den gegebenen Umständen verfassungsgemäß ist. Das kann Jahre dauern. Zudem könnte ein Bundesgericht eine Aussetzung der Vollstreckung anordnen. Der Präsident hat zwar die Vollstreckung genehmigt, doch die endgültige Entscheidung liegt bei den Gerichten. Das Militär hat den 3. Dezember als Termin festgelegt. Ob dieser Termin Bestand hat, ist offen. Die juristische Auseinandersetzung dürfte noch weitergehen. Selbst wenn die Hinrichtung stattfindet, bleibt die Frage, ob ein Erschießungskommando im 21. Jahrhundert noch zeitgemäß ist. In den meisten US-Bundesstaaten wird die Todesstrafe durch Giftspritze vollstreckt. Das Militär hält jedoch an der Erschießung fest. Historisch wurde diese Methode bei Militärhinrichtungen häufiger angewandt.

Historischer Kontext öffentlicher Hinrichtungen

Öffentliche Hinrichtungen waren in den Vereinigten Staaten früher verbreitet, wurden aber schrittweise abgeschafft. Die letzte allgemein öffentliche Hinrichtung fand 1936 in Kentucky statt. Damals wurde ein verurteilter Mörder vor Tausenden Zuschauern gehängt. Das Ereignis gilt als Wendepunkt. Danach wurden Hinrichtungen in den meisten Staaten hinter Gefängnismauern verlegt. Die Öffentlichkeit hatte nur noch eingeschränkten Zugang. Medien berichteten, durften aber nicht filmen. In einigen Fällen wurden Tonaufnahmen oder später Videoaufzeichnungen angefertigt. Eine Liveübertragung im Internet wäre ein neuer Schritt gewesen. Sie hätte die


Source: Berliner Zeitung News


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